Leistungen
Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Klasse A1:
Mit dieser Klasse darf man Krafträder mit einem Hubraum von 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von
a) 80 km/h für 16-17-jährige und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre fahren
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: M
- Mindestalter: 16 Jahre (bei 80 km/h); 18 Jahre (unbegrenzt)
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse A: Mit dieser Klasse darf man Krafträder (Zweiräder, auch mit
begrenzt Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder durch die Bauart beschränkte Nennleistung von 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg fahren.
Die Beschränkung entfällt 2 Jahre nach der Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: A1 und M
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse A: Mit dieser Klasse darf man alle Krafträder (Zweiräder, auch
direkt mit Beiwagen) ohne eine Beschränkung fahren.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: A1 und M
- Mindestalter: 25 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse B: Mit dieser Klasse darf man PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz fahren. Hinter dem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: L, M und S
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse BF 17: Mit dieser Klasse darf man alle PKW wie unter Klasse B beschrieben fahren. Bei dem „Begleitenden Fahren ab 17“ BF 17 darf mit der Fahrerlaubnis ein Jahr nur mit Begleitung gefahren werden , wobei die Begleitpersonen mindestens 50 Jahre alt sein müssen und nicht mehr als 5 Punkte in Flensburg haben dürfen. Nach diesem Jahr entfällt die Beschränkung der Begleitperson und der Führerschein der Klasse B tritt in Kraft.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: L, M und S
- Mindestalter: 17 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse BE: Mit dieser Klasse darf man Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen fahren. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: keine
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse C: Mit dieser Klasse darf man Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) fahren. Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
- Einschlüsse der Klasse: C1
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis, Wiederholungsuntersuchungen alle 5 Jahre
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Klasse CE: Mit dieser Klasse darf man Lastzüge und Sattelkraftzüge fahren. Beim Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung dürfen Fahrer unter 21 Jahren nur Fahrzeuge bis 7,5 t z.G einschließlich eines Anhängers bewegen.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
- Einschlüsse der Klasse: BE, C1E, T
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis, Wiederholungsuntersuchungen alle 5 Jahre


