Leistungen
Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
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Klasse A1:
Mit dieser Klasse darf man Krafträder mit einem Hubraum von 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: AM
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse A2: Mit dieser Klasse darf man Krafträder (Zweiräder, auch mit
Beiwagen) mit einer Leistung von bis zu 35 kW fahren.
Bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1 lediglich praktische Prüfung nötig.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: A1 und AM
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse A: Mit dieser Klasse darf man alle Krafträder (Zweiräder, auch
mit Beiwagen) ohne eine Beschränkung fahren.
Bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 lediglich praktische Prüfung nötig.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: A1,A2 und AM
- Mindestalter: 24 Jahre, bei Direktzugang
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse B: Mit dieser Klasse darf man PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz fahren. Hinter dem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die Kombination 3500 Kg nicht überschritten wird.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: L und AM
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim "Begleitetem Fahren"
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse BF 17: Mit dieser Klasse darf man alle PKW wie unter Klasse B beschrieben fahren. Bei dem „Begleitenden Fahren" ab 17 Jahren darf mit der Fahrerlaubnis ein Jahr nur mit Begleitung gefahren werden. Nach diesem Jahr entfällt die Beschränkung der Begleitperson und der Führerschein der Klasse B tritt in Kraft.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine klasse erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: Begleitung für 1 Jahr
- Einschlüsse der Klasse: L und AM
- Mindestalter: 17 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse BE: Mit dieser Klasse darf man Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen fahren. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
- Einschlüsse der Klasse: keine
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ärztliche Untersuchung: Nein, nur Sehtest
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Klasse C: Mit dieser Klasse darf man Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) fahren.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
- Einschlüsse der Klasse: C1
- Mindestalter: 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis, Wiederholungsuntersuchungen alle 5 Jahre
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Klasse CE: Mit dieser Klasse darf man Lastzüge und Sattelkraftzüge fahren. Unter 21 Jahren bzw. vor dem Erwerb der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung.
Erteilungsvoraussetzungen
- Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C erforderlich
- Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
- Einschlüsse der Klasse: BE, C1E, T
- Mindestalter: siehe Klasse C
- Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis, Wiederholungsuntersuchungen alle 5 Jahre